Reform der Straßenausbaubeiträge "Pläne bedeuten Entlastung der Bürger und Verlässlichkeit für die Kommunen"
Den Aussagen "meines" Landesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU NRW schließe ich mich gerne an...
„Pläne bedeuten Entlastung der Bürger und Verlässlichkeit für die Kommunen“ Angesichts der kürzlich von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP präsentierten Pläne zur Reform der Straßenausbaubeiträge erklärt der Landesvorsitzende der KPV/NRW, Hamms Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann: „Einmal mehr hat die NRW-Koalition aus CDU und FDP bewiesen, dass sie Bürgernähe und Kommunalfreundlichkeit in Einklang bringen kann. Dass sie die Straßenausbaubeiträge weder abschaffen noch ihre Erhebung in das Ermessen der Kommunen stellen will, ist vollkommen richtig. Damit erfüllen CDU und FDP eine grundlegende Forderung der KPV/NRW. Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Ausbaumaßnahmen wird zusätzliche Kosten für die Kommunen mit sich bringen. Die KPV/NRW geht wie die Kommunalen Spitzenverbände davon aus, dass die Städte und Gemeinden ihre Kosten vollständig erstattet bekommen. Anders als der Bund der Steuerzahler, hält die KPV/NRW es für begründet, dass Grundstückseigentümer einen angemessenen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus tragen. Schließlich profitieren sie von den Maßnahmen unmittelbar. Und die finanzielle Beteiligung trägt dazu bei, dass auch zukünftig bei Ausbaumaßnahmen praktikable sowie finanzierbare Lösungen und nicht die vermeintlich kostenlosen Luxusvarianten gewählt werden. Gleichzeitig bin ich froh über die neuen Regelungen, die sicherstellen, dass Anlieger in Einzelfällen finanziell nicht überfordert werden. Denn wir erleben, dass die Beiträge für den Straßenausbau für manche Bürgerinnen und Bürger eine hohe Belastung darstellen. Bislang sind die Städte und Gemeinden nur begrenzt in der Lage, auf Härtefälle zu reagieren. Die jetzt vorgesehenen Verbesserungen, die den Kommunen mehr Spielräume einräumen, sind ein echter Gewinn an Bürgerfreundlichkeit. Mehr Gerechtigkeit verspricht sich die KPV/NRW insbesondere davon, den Zinssatz für Ratenzahlungen an den deutlich niedrigeren Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu koppeln.“
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